Die meisten Existenzgründer im Handwerk versuchen zunächst ihre Idee zu verwirklichen und vernachlässigen dabei die dringend benötigte Grundfinanzierung mit einem Kredit der KfW Bank für ihre Selbstständigkeit.
Mit der Meistergründungsprämie, dem KfW Startgeld und dem Gründungszuschuss gibt es wertvolle Unterstützung für angehende Selbstständige im Handwerk. Wichtig ist, rechtzeitig Fördermittelanträge bei den zuständigen Stellen zu stellen, um die Zuschüsse zu sichern.
Dies gilt insbesondere für die Meistergründungsprämie, aber auch den Gründungszuschuss.
Tipp: Treten Sie drei bis sechs Monate vor Gründung (Haupterwerb) mit uns in Kontakt.
Einen Gründerkredit KfW Startgeld können Selbstständige im Handwerk bis zu 100.000 Euro beantragen.
Für die durchschnittliche Existenzgründung im Handwerk ist das ausreichend.
Hier gilt das so genannte Hausbankprinzip.
D.h. in der Regel eine Geschäftsbank vor Ort, Sparkasse oder Volksbank, prüft Ihren Businessplan und leitet diesen an die KfW weiter.
Die Meistergründungsprämie ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 7.500 Euro und erleichtert so die Finanzierung einer Selbstständigkeit bei Handwerksunternehmen mit Meisterbrief.
Die Meistergründungsprämie wird auf Grundlage eines aussagefähigen Businessplans beantragt.
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und kennen die Kriterien zur Erlangung der Prämie.
Rufen Sie uns unter +49 171 – 38 55 451.
Wenn Sie sich als Handwerker selbstständig machen und wie viele aus dem Angestelltenverhältnis kommen, ist der Gründungszuschuss als nicht rückzahlbare Förderung für die ersten sechs Monate in jedem Fall zu beantragen.
Die Beantragung ist auch möglich, wenn Sie ein Handwerksunternehmen kaufen, beispielsweise im Rahmen einer Nachfolgeregelung.
Der Gründungszuschuss ist seit Ende 2013 eine Kann-Förderung. Lassen Sie sich hiervon nicht entmutigen und stellen Sie einen Antrag.
Wir geben Tipps für einen richtigen Umgang mit der Agentur für Arbeit.
Der Gründungszuschuss wird auf Grundlage des tatsächlichen (oder, wenn Sie nahtlos aus dem Angestelltenverhältnis gründen) eines zu ermittelnden Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 zuzgl. einer Pauschale von 300 Euro für sechs Monate ausgezahlt.
Bei 1.000 Euro ALG 1 werden 1.300 Euro Gründungszuschuss für sechs Monate ausgezahlt. Die sogenannte Aufbauförderung ist anschließend in Höhe von 2.700 Euro möglich
Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (kein ALG II) von mindestens 150 Tagen bestehen.
Interesse an Fördermitteln im Rahmen Ihrer geplanten Selbstständigkeit im Handwerk?
Füllen Sie die Angaben im Formular kostenfrei unverbindlich aus.
-- Anita von Holtey,
Inhaberin von travel-mice.com
-- Marcel vom Stein,
Rollentechnik vom Stein GmbH
-- Beate Hähnel,
Bochum
-- Andrea Henrich,
Duisburg
-- Olaf Winter,
Winter Immobilien und Design GmbH
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